ISG - Immobilien- und Standortgemeinschaft Moers Innenstadt e. V.

 
 

Finanzierung der Förderung

Qualifiziert sich eine ISG-Maßnahme als s.g. ISG-Fördermaßnahme (meist nach ANBest-P), kann sie über den s.g. Verfügungsfond mit bis zu 50% der Kosten bezuschusst werden. Der Zuschuss wird dabei zu 30% von der Stadt Moers und zu 70% vom Bund (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) und dem Land Düsseldorf (Ministerium für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung) getragen.

Die restlichen Kosten tragen die ISG bzw. Private, wie Immobilienbesitzern, Gewerbetreibenden, Dienstleistern, Gastronomen und Anwohnern. Welche Kriterien eine Maßnahme erfüllen muss, um sich für eine 50% Kostenübernahme durch den Verfügungsfond zu qualifizieren, erfahren Sie hier.


 

 
E-Mail
Infos